loading..
Schliessen
Tanzvereinigung Schweiz
Die Tanz- und Musicalschule 
in Liestal, Rheinfelden und Ziefen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1 Lektion à 60 Minuten: CHF 19.00
  • 1 Lektion à 90 Minuten: CHF 27.00
  • Eine zweite Wochenlektion der gleichen Dauer ist gratis (gilt ab 8 Jahren).
  • Förderabo (lohnt sich ab 5 Wochenstunden): CHF 52.00 pro Woche
  • Förderballett (geschlossene Gruppe): CHF 42.00 pro Woche

Die Lektionen werden semesterweise abgerechnet und per E-Mail in Rechnung gestellt.
1. Semester Januar-Juli (22 Wochen):
Eine Wochenlektion à 60': CHF 399.00 (418.00 im AG)
Eine Wochenlektion à 90': CHF 567.00 (594.00 im AG)
Förderabo: 1092.00
Förderballett: 882.00
2. Semester August - Dezember (17 Wochen)
Eine Wochenlektion à 60': CHF 323.00
Eine Wochenlektion à 90': CHF 486.00
Förderabo: 884.00
Förderballett: 714.00


2. Rechnung und Mahnung
Das Kursgeld wird halbjährlich per Einzahlungsschein bezahlt (jeweils im Januar oder im August). Das Schuljahr entspricht demjenigen der staatlichen Schulen. Unterrichtsstunden, die auf gesetzliche Feiertage fallen, können vor- oder nachgeholt werden.

Eine Anmeldung bei Move in Arts ist verbindlich und verpflichtet zur Einhaltung vorliegender Teilnahmebedingungen und zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen der Kosten gilt nicht als Abmeldung. Bei nicht eingegangener Zahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungserhalt eine 1. Zahlungserinnerung. Ist der betreffende Rechnungsbetrag bei der nächsten Rechnungskontrolle noch ausstehend, folgt eine 2. Mahnung. Bleibt der Rechnungsbetrag weiterhin ausstehend, werden rechtliche Schritte eingeleitet.


3. Kursausfall/Krankheit
Wenn die Kurse aus gesundheitlichen Gründen nicht besucht werden können, kann ein entsprechender Teil des Kursgeldes zurückerstattet werden. Ein ärztliches Zeugnis ist vorzuweisen. Wir sind bemüht, keine Stunden ausfallen zu lassen. Kurzfristige Vertretungen sind befugt, den Inhalt der Lektion selber zu bestimmen. Falls eine Lektion dennoch ausfällt, wird diese nachgeholt, oder aufs neue Semester angerechnet.


4. Kündigung
Der Austritt aus der Schule kann nur auf Ende des Semesters erfolgen (Ende Juni oder Dezember). Er ist einen Monat vor Semesterende schriftlich bekannt zu geben. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist verlängert sich die Zahlungspflicht um ein Quartal (entspricht 10 Lektionen).


5. Versicherung
Bei Unfall, Diebstahl und Sachbeschädigung in den Räumlichkeiten des Move in Arts wird keine Haftung übernommen. Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.


Move in Arts Liestal
Benzburweg 28
4410 Liestal

www.move-in-arts.ch